Anschlussheilbehandlung (AHB)

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf!


Was ist das?
Die Anschlussheilbehandlung ist eine stationäre Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Ziel ist, den Heilungsprozess weiter zu fördern, die Patienten an das Berufsleben heranzuführen oder die Belastungen des Alltags zu meistern. Die AHB wird durch Fachärzte und besonders geschultes Personal in ausgewählten Rehabilitationskliniken durchgeführt.

Wer hat Anspruch?
Es gibt eine spezielle Auflistung von Krankheitsbildern, bei denen eine Anschlussheilbehandlung Erfolg verspricht. Es sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Zustand nach Herzoperationen; neurologische Erkrankungen wie Schlaganfall, Hirnblutung, Zustand nach Hirngefäßoperationen; internistische Erkrankungen wie Zustand nach Operationen an den Verdauungsorganen, alle Krebserkrankungen sowie Zustand nach Operationen und Unfallfolgen an den Bewegungsorganen.

Wer trägt die Kosten?
Die Maßnahme ist für den Patienten kostenlos, sofern der gesetzlich vorgesehene Zuzahlungsbetrag für das Krankenhaus bereits geleistet wurde. Kostenträger sind die BfA, LVA, Bundesknappschaft und alle gesetzlichen Krankenkassen. Für privat versicherte Patienten gelten je nach Versicherungsvertrag besondere Regelungen.

Wie bekomme ich eine Anschlussheilbehandlung?
Unser AHB-Sekretariat erteilt Ihnen ausführlich Auskunft und berät Sie. Hier werden auch für Sie die Antragsformalitäten erledigt.

Die Zeitdauer der Rehabilitationsmaßnahme beträgt in der Regel 3 Wochen. Sie sollte nicht später als 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Die Anmeldung muss daher rechtzeitig erfolgen.

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin ist:

Andrea Kier
Tel.: 06831 708-226