Praktika

Praktikanten sind im Betrieb zur Vorbereitung für einen Hauptberuf tätig, um praktische Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln. Für gewisse Berufe ist eine Praktikantenzeit als Vorbereitung für das Hochschulstudium oder während des Studiums zur Zulassung zum Examen vorgeschrieben. Für Praktikanten gilt teilweise auch das Berufsbildungsgesetz, nicht aber für Studenten, die innerhalb ihres Studiums und als dessen Bestandteil ein nach den Schulgesetzen der Länder vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.
Die Absolvierung von Praktika im Caritas-Krankenhaus Dillingen ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei der Pflegedienstleitung (Tel. 06831/708-303).

 

Es gibt folgende Arten von Praktika:

 

1. Vorgeschriebene Praktika

 

a. Zwischenpraktikum:                                                                                                                                    

Für Studenten, die immatrikuliert sind und ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren.

 

b. Vor- oder Nachpraktikum
Hier sind zwei Gruppen zu unterscheiden: Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Ähnlich verhält es sich mit dem Nachpraktikum. In diesen Fällen ist nach der Studienordnung ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten.

 

2. Nicht vorgeschriebene Praktika

Praktika, die freiwillig absolviert werden, also ohne dass sie in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind.

 

3. Zwischenpraktikum

Für Praktikanten, die auf freiwilliger Basis ein Zwischenpraktikum absolvieren, sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

 

4. Vor- oder Nachpraktikum

Wenn ein Student vor Aufnahme des Studiums oder im Anschluss daran ein in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschriebenes Praktikum ableistet.

 

5. Schüler von Fachoberschulen während der fachpraktischen Ausbildung

Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis, die in den Fachoberschulen innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet werden, haben während des ersten Vorbereitungsjahres eine fachpraktische Ausbildung zu leisten. Diese fachpraktische Ausbildung ist als Bestandteil der Gesamtausbildung anzusehen, in der die fachtheoretische Ausbildung überwiegt.

 

6. Schulpraktikum

Auch das immer häufiger an allgemeinbildenden Schulen angebotene „Schnupper“-Praktikum für die Dauer von etwa 1-2 Wochen, das in Betrieben und anderen Einrichtungen durchgeführt wird, ist Bestandteil des schulischen Unterrichts. Dieses Praktikum dient dazu, einen ersten Eindruck in die Arbeitswelt zu gewinnen und hat nicht das Ziel, berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben.

Ihre Ansprechpartnerin

Doris Schneider

Pflegedienstleiterin

Tel.: Tel. 06831/708-303

d.schneider(at)ckh-dillingen(punkt)de